§ 1
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Lokalhelden Marketing GmbH, Tübingerstr. 83a, 70178 Stuttgart (nachfolgend „Lokalhelden" oder „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde") über Social-Media-Marketing-Dienstleistungen.
(2) Vertragsgegenstand sind insbesondere die Erstellung, Veröffentlichung und Distribution von Content auf den von Lokalhelden betriebenen Instagram-Seiten (@stuttgarter.meme, @karlsruher.memes, @memesmunich) sowie ggf. weiteren Kanälen. Die Mannheim-Seite (@mannheim) wird von einem Freelancer betrieben; Leistungen auf dieser Seite werden individuell vereinbart.
(3) Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB als auch für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Lokalhelden stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Preisliste, die unter marketing-lokalhelden.de einsehbar ist.
§ 2
Vertragsschluss
Buchungsweg 1: Online-Buchung über die Website
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website von Lokalhelden stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben (Invitatio ad offerendum).
(2) Durch die Buchung und Bezahlung über den auf der Website integrierten Zahlungsdienstleister (Stripe) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung durch Lokalhelden per E-Mail zustande. Die Zahlungsabwicklung über Stripe begründet allein keinen Anspruch auf Leistungserbringung. Lokalhelden ist berechtigt, Aufträge gemäß § 3 dieser AGB abzulehnen; in diesem Fall wird die geleistete Zahlung vollständig zurückerstattet.
Buchungsweg 2: Individuelles Angebot
(4) Lokalhelden erstellt auf Anfrage ein individuelles Angebot in Textform (E-Mail genügt).
(5) Angebote von Lokalhelden sind 14 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber (E-Mail genügt) zustande.
§ 3
Ablehnungsrecht und Content-Richtlinien
(1) Lokalhelden behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn der zu veröffentlichende Content gegen die Instagram Community Guidelines, die Nutzungsbedingungen von Meta Platforms oder die eigenen Content-Richtlinien von Lokalhelden verstößt.
(2) Insbesondere werden folgende Inhalte nicht akzeptiert:
- Erotische oder pornografische Inhalte
- Glücksspiel und Wetten
- Waffen und Munition
- Illegale Substanzen und Drogen
- Hate Speech, Diskriminierung oder Gewaltverherrlichung
- Irreführende, betrügerische oder rechtswidrige Werbung
- Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen
(3) Die Ablehnung kann auch nach erfolgter Zahlung über Stripe erfolgen. In diesem Fall wird die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Werktagen vollständig erstattet.
(4) Lokalhelden ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe im Detail zu erläutern. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht erst mit der Auftragsbestätigung gemäß § 2.
§ 4
Leistungsumfang und Reach-Garantien
Leistungsumfang
(1) Sofern nicht anders vereinbart, umfasst jede Buchung die folgenden Standardleistungen:
- Konzeption und Umsetzung des Contents gemäß Briefing
- Caption inklusive Call-to-Action
- Community Management für 48 Stunden nach Veröffentlichung
- Eine (1) Korrekturschleife
- Kurzreport nach Kampagnenende
(2) Zusätzliche Leistungen (Add-Ons) werden gesondert vereinbart und berechnet.
Mindest-Reichweite-Zusage
(3) Lokalhelden gibt für jedes Format und jede Seite eine Mindest-Reichweite-Zusage ab. Diese bezieht sich auf die Anzahl der Impressions innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung, gemessen über die nativen Statistik-Tools der jeweiligen Plattform (Instagram Insights).
(4) Wird die zugesagte Mindest-Reichweite innerhalb des Messzeitraums nicht erreicht, erhält der Auftraggeber eine kostenlose Nachplatzierung in einem vergleichbaren Format. Die Nachplatzierung stellt den alleinigen Anspruch des Auftraggebers bei Nichterreichung der Mindest-Reichweite dar. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Preisminderung, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Mindest-Reichweite-Zusage stellt keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar.
§ 5
Content-Erstellung und Freigabeprozess
Full-Service (Content-Erstellung durch Lokalhelden)
(1) Der Auftraggeber stellt Lokalhelden ein Briefing mit allen relevanten Informationen (Markenrichtlinien, Logos, Key Messages, gewünschte Tonalität) rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Lokalhelden erstellt auf Basis des Briefings einen Content-Entwurf und übermittelt diesen dem Auftraggeber zur Freigabe.
(3) Der Auftraggeber hat im Rahmen der inkludierten Korrekturschleife die Möglichkeit, Änderungswünsche mitzuteilen. Weitere Korrekturschleifen werden mit 99 € (netto) je Schleife berechnet.
(4) Die Freigabe muss innerhalb von 48 Stunden nach Übermittlung des Content-Entwurfs erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Content als freigegeben. Der Auftraggeber wird bei Übermittlung des Entwurfs auf diese Frist hingewiesen.
Content-Anlieferung durch den Auftraggeber
(5) Liefert der Auftraggeber fertigen Content an, muss dieser den technischen Spezifikationen und den inhaltlichen Anforderungen gemäß § 3 entsprechen.
(6) Lokalhelden prüft den angelieferten Content auf Konformität mit den Plattform-Richtlinien und den eigenen Content-Richtlinien. Bei Qualitätsmängeln oder Richtlinienverstößen ist Lokalhelden berechtigt, die Veröffentlichung abzulehnen oder Nachbesserung zu verlangen.
(7) Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung oder Freigabe durch den Auftraggeber entstehen, gehen nicht zulasten von Lokalhelden. Vereinbarte Posting-Termine verschieben sich entsprechend.
§ 6
Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Von Lokalhelden erstellter Content
(1) Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an dem von Lokalhelden erstellten Content (Bilder, Texte, Videos, Grafiken) verbleiben bei Lokalhelden.
(2) Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, dass der Content auf den vertraglich vereinbarten Lokalhelden-Kanälen veröffentlicht wird. Eine Nutzung auf eigenen oder dritten Kanälen ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht gestattet.
(3) Durch die Buchung des Add-Ons „Content-Rechte" (+20% auf den Formatpreis) erhält der Auftraggeber ein einfaches (nicht-exklusives), zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für die Verwendung auf eigenen Social-Media-Kanälen. Eine Bearbeitung des Contents bedarf der vorherigen Zustimmung von Lokalhelden. Eine Unterlizenzierung an Dritte ist ausgeschlossen.
Vom Auftraggeber angelieferter Content
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte am angelieferten Content verfügt (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Musikrechte etc.).
(5) Der Auftraggeber stellt Lokalhelden von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch den angelieferten Content resultieren. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(6) Lokalhelden erhält an dem angelieferten Content ein zeitlich auf die Vertragsdauer begrenztes, einfaches Nutzungsrecht zur Veröffentlichung auf den vereinbarten Kanälen.
§ 7
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).
(2) Es gilt die zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Preisliste.
(3) Add-Ons und Zusatzleistungen werden gesondert berechnet. Prozentuale Aufschläge (z.B. Content-Rechte +20%, Express-Produktion +30%) beziehen sich auf den jeweiligen Formatpreis.
Zahlungsbedingungen
(4) Bei Online-Buchung über die Website erfolgt die Zahlung als Vorauszahlung zum Zeitpunkt der Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(5) Bei individuellen Angeboten ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(6) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Lokalhelden berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verzugszinssatz beträgt für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB), für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich eine Mahnpauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben.
(7) Bei Zahlungsverzug ist Lokalhelden berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung einzustellen.
Rabatte
(8) Rabatte sind nicht kumulierbar. Es gilt stets der höchste anwendbare Rabatt. Insbesondere:
- Frühbucherrabatt (15%): Buchung mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Posting-Termin und Bereitstellung aller Assets
- Quartals-Retainer: 20% auf Einzelbuchungen
- 6-Monats-Retainer: 10%
- 12-Monats-Retainer: 20%
- Multi-City-Rabatte gemäß aktueller Preisliste
§ 8
Stornierung und Rücktritt
Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann eine gebuchte Leistung vor der Veröffentlichung stornieren. Es gelten folgende Stornogebühren:
| Zeitpunkt der Stornierung |
Stornogebühr |
| Mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Posting-Termin |
Kostenlos (100% Erstattung) |
| 7 bis 14 Tage vor dem Posting-Termin |
25% des Auftragswertes |
| 3 bis 7 Tage vor dem Posting-Termin |
50% des Auftragswertes |
| Weniger als 3 Tage vor dem Posting-Termin |
75% des Auftragswertes |
| Nach erfolgter Content-Erstellung oder Freigabe |
100% (keine Erstattung) |
(2) Die Stornierung bedarf der Textform (E-Mail an info@marketing-lokalhelden.de genügt). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung.
(3) Lokalhelden ist berechtigt, den tatsächlich entstandenen Aufwand geltend zu machen, sofern dieser die Stornogebühren gemäß Abs. 1 übersteigt.
Widerrufsrecht für Verbraucher
(4) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher bei Vertragsschluss gesondert mitgeteilt wird.
(5) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Lokalhelden die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Stornierung durch Lokalhelden
(6) Lokalhelden ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn ein Ablehnungsgrund gemäß § 3 vorliegt. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.
§ 9
Retainer-Verträge und Laufzeiten
(1) Retainer-Verträge werden mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten (Quartals-Retainer), 6 Monaten oder 12 Monaten abgeschlossen.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
(3) Wird der Retainer-Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils 3 Monate zu den bisherigen Konditionen.
(4) Nicht abgerufene Leistungen innerhalb eines Monats verfallen am Monatsende und werden nicht in den Folgemonat übertragen, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Kündigt der Auftraggeber den Retainer-Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, entfällt der gewährte Retainer-Rabatt rückwirkend. Lokalhelden ist berechtigt, die Differenz zwischen dem gewährten Retainer-Preis und den regulären Einzelpreisen für die bereits erbrachten Leistungen nachzuberechnen.
§ 10
Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Lokalhelden haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Lokalhelden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
(3) Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert (netto) begrenzt.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(5) Für Rechtsmängel und Rechtsverletzungen, die aus dem vom Auftraggeber angelieferten Content resultieren, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Die Freistellungsverpflichtung gemäß § 6 Abs. 5 bleibt unberührt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lokalhelden.
(7) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11
Höhere Gewalt und Plattformausfälle
(1) Lokalhelden haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Lokalhelden liegen (höhere Gewalt).
(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
- Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien
- Krieg, Terrorismus, Aufruhr
- Behördliche Anordnungen und Gesetze
- Streik und Aussperrung
- Ausfall, Störung oder Nichtverfügbarkeit von Social-Media-Plattformen (insbesondere Instagram, TikTok, Facebook)
- Algorithmus-Änderungen der Plattformen, die die erreichbare Reichweite erheblich beeinflussen
- Temporäre oder dauerhafte Sperrung oder Einschränkung der Lokalhelden-Accounts durch die Plattformbetreiber, sofern nicht von Lokalhelden verschuldet
- Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Internet-Infrastruktur
(3) Im Falle höherer Gewalt ruht die Leistungspflicht von Lokalhelden für die Dauer des Hindernisses. Lokalhelden informiert den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses.
(4) Nach Wegfall des Hindernisses wird die Leistung nachgeholt. Ist ein Nachholen nicht möglich oder unzumutbar, werden die Parteien eine einvernehmliche Vertragsanpassung anstreben.
(5) Dauert das Hindernis länger als 30 Tage, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
§ 12
Gewinnspiele
(1) Lokalhelden bietet als Zusatzleistung die Unterstützung bei der Durchführung von Gewinnspielen an (Add-On „Gewinnspiel-Mechanik").
(2) Für Gewinnspiele, die von Lokalhelden selbst auf den eigenen Social-Media-Kanälen durchgeführt werden, gelten die Teilnahmebedingungen unter marketing-lokalhelden.de/gewinnspiele. Für Gewinnspiele, die der Auftraggeber über Lokalhelden-Kanäle durchführen lässt, sind gesonderte Teilnahmebedingungen vom Auftraggeber zu erstellen und bereitzustellen. Die Verantwortung für die rechtskonforme Gestaltung der Gewinnspielbedingungen (insbesondere Einhaltung der §§ 661, 661a BGB, Glücksspielrecht, Datenschutz) liegt in diesem Fall ausschließlich beim Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber stellt Lokalhelden von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus der Durchführung des Gewinnspiels resultieren.
§ 13
Datenschutz und Vertraulichkeit
Datenschutz
(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Lokalhelden, abrufbar unter marketing-lokalhelden.de/datenschutz, sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG).
Vertraulichkeit
(2) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Kampagnendetails, Preiskonditionen und strategische Informationen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
Referenznutzung
(4) Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich in Textform widerspricht, ist Lokalhelden berechtigt, die Zusammenarbeit und die durchgeführten Kampagnen als Referenz zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen und in Case Studies. Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit für die Zukunft widersprechen.
§ 14
Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Gerichtsstand Stuttgart vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(2) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
(3) Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Lokalhelden ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Textform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(6) Abtretung: Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei in Textform.